Mitgliedschaft


Der Verein muss laufende Kosten und Anschaffungen im Wesentlichen aus Spenden bestreiten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft unterstützten.

Die Gemeinnützigkeit des Träger- und Fördervereins Synagoge Memmelsdorf (Ufr.) e.V. im Sinne der § 51 ff AO wurde vom Finanzamt Schweinfurt bescheinigt.

Der Verein ist berechtigt, Spendenbestätigungen auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden zu behandeln. Die Mitgliederversammlung hat 2017 folgende Mindestbeiträge pro Jahr festgelegt:

natürliche Personen 45 Euro
Ehepaare 60 Euro
juristische Personen 110 Euro

Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge und Spenden:
Träger- und Förderverein Synagoge Memmelsdorf (Ufr.) e.V.
Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Ebern
BIC: GENODEF1LIF
IBAN: DE02 7709 1800 0002 1035 32