Die Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Träger- und Förderverein Synagoge Memmelsdorf (Ufr.)“
mit dem Zusatz „e. V. "nach Eintragung und hat seinen Sitz in Memmelsdorf, Gemeinde Untermerzbach.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein stellt sich die Aufgabe, die ehemalige Synagoge in Memmelsdorf (Ufr.) zu erwerben, zu sanieren und einer dauerhaften Nutzung zuzuführen. Eine weitere Aufgabe sieht er in der Dokumentation und musealen Betreuung der ehemaligen Synagoge Gleusdorf sowie weiterer Orte jüdischer Kultur und ehemaligen Lebens in der Gemeinde Untermerzbach, Landkreis Haßberge, Regierungsbezirk Unterfranken. Der Verein sieht in der Pflege jüdischen Kulturgutes eine Möglichkeit, Vergangenheit transparent und bewusst zu machen und somit für Gegenwart und Zukunft im Sinne der Verständigung zwischen Judentum und Christentum sowie zwischen Israel und Deutschland zu wirken. Im Sinne dieses Ziels unterstützt er auch die Partnerschaft zwischen dem Landkreis Haßberge und der Stadt Kiryat-Motzkin in Israel.
Besonderes Anliegen des Vereins ist die Jugendarbeit. Er sieht einen Schwerpunkt in der Information und Aufklärung junger Menschen über jüdische Kultur und Religion mit dem Ziel, dabei geschichtliches und menschliches Verständnis auch für andere Minderheiten in unserer Gesellschaft zu wecken. Dafür will er ihnen Raum geben zur Erinnerung und Auseinandersetzung mit unserer Geschichte. Junge Menschen sollen zu Verantwortung und Zivilcourage ermutigt werden, gegen Beeinträchtigungen und Verletzungen der Menschenwürde einzutreten.
Der Verein leistet so einen Beitrag zur Verständigung und Begegnung zwischen verschiedenen Kulturen, zum lebendigen Erlernen von Toleranz und zum Abbau von Vorurteilen. Hierzu strebt er eine regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Schulen und Trägern der Jugendarbeit an.
Die vollständige Satzung finden Sie hier als Download